Administrative Liegenschaftsverwaltung
Vermietung
Vermietung der zur Liegenschaft gehörenden Objekte und deren Übergabe samt Erstellung eines entsprechenden Protokolls: Einholung von Mieterauskünften, Abschluss, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
Vertretung
Den mündlichen und schriftlichen Verkehr mit Mietern, weiteren Privatpersonen, Behörden, Ämtern und Gerichten (Schlichtungsbehörden und Richter im summarischen Verfahren)
Mieterbetreuung
Die Mieterbetreuung ist ein essenzieller Bestandteil unserer Aufgaben, diese zielt darauf ab, eine positive Beziehung zwischen Vermieter und Mieter zu fördern und das Wohlbefinden der Mieter sicherzustellen. Diese Dienstleistung umfasst verschiedene Aspekte, beginnend von der Anmietung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Mietzinsfestsetzung
Die regelmässige Überprüfung der Mietzinse und aller vertraglichen Nebenleistungen (Änderungen werden im Einverständnis mit dem Auftraggeber durchgeführt)
Inkasso
Das Inkasso der Mietzinse, allfällig vereinbarter Depots und aller vertraglichen Nebenleistungen (Heiz-, Warmwasserkosten usw.) auf den Fälligkeitstermin, wenn nötig auf dem Rechtsweg
Buchhaltung/Budget
Die Führung der Buchhaltung über die Liegenschaft nach kaufmännischen Grundsätzen.
• Monatliche Liegenschaftsabrechnung
• Erstellung von Budgets
• Zwischen- und Jahresabschlüsse
• Unterlagen für Steuererklärung
• Heiz- und Betriebskostenabrechnung
• Mietzinsinkasso, -analysen, -anpassung
• Schlussabrechnungen
Rechnungsbezahlung
Die Überprüfung und Bezahlung sämtlicher Auslagen im Zusammenhang mit dem Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft. Hypothekarzinsen und Amortisationen werden auf Anordnung hin zulasten der Liegenschaftenrechnung bezahlt. Falls die entsprechenden Mittel fehlen, ist der Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen; der Beauftragte haftet nicht für die Folgen, die sich wegen fehlender oder vom Auftraggeber nicht rechtzeitig bereitgestellter Mittel ergeben. Werden vom Beauftragten Mittel vorgeschossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, für umgehende Deckung zu sorgen; eine allfällige Zinsbelastung bleibt vorbehalten.
Abrechnung
Der Auftraggeber erhält auf den vereinbarten Termin eine Abrechnung. Er ist berechtigt, Unterlagen und Rechnungsbelege einzusehen. Die Abrechnung gilt als genehmigt, sofern innert 30 Tagen nach Zustellung keine schriftliche Beanstandung erfolgt.
Auszahlung an den Hauseigentümer
Der Rechnungsüberschuss wird dem Auftraggeber an den vereinbarten Terminen auf das gewünschte Konto vergütet.
Heizung und Nebenkosten
Die Überwachung des Heizbetriebs, den Einkauf des Heizmaterials und die Erstellung der Heiz-, Warmwasser- und Nebenkostenabrechnung (die dem Beauftragten zustehende Vergütung für die Erstellung der Abrechnung wird den Mietern belastet; nicht gedeckte Heiz- und Warmwasserbeiträge sowie Nebenkosten werden der Liegenschaftenrechnung belastet)
Technische Liegenschaftsverwaltung
Hausordnung
Das Aufstellen und Durchsetzen der Hausordnung
Hauswart
Die Anstellung, Entlöhnung, Instruktion, Überwachung und Entlassung des Hauswartes
Unterhalt
Die regelmässige Kontrolle der Liegenschaft auf ihren Zustand hin, die Anordnung der erforderlichen Reparaturen und Renovationen und die Überwachung von deren Ausführung (sofern der Kostenvoranschlag die vereinbarte Kompetenzsumme überschreitet, ist dem Auftraggeber ein Kreditgesuch zu unterbreiten; in dringenden Fällen kann der Beauftragte Reparaturen anordnen, die die vereinbarte Kompetenzlimite übersteigen, sofern sie sich als notwendig erweisen)
Service-Abonnemente
Den Abschluss, die Erneuerung und die Überwachung von Service-Abonnementen
Versicherungen
Den Abschluss, die Erneuerung und Überwachung der Gebäude und Haushaftpflicht-Versicherung sowie der Unfallversicherung für den Hauswart (alle weiteren Risiken werden nur auf Wunsch des Auftraggebers versichert)
Bearbeitung von Schadenfällen
Die Meldung von Schadenfällen an die Versicherungsgesellschaft und die Überwachung deren Erledigung