Wenn Sie als Eigentümer einen Mangel an einem Objekt erkennen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Mängelanzeige

  • Dokumentieren Sie den Mangel genau. Machen Sie Fotos und notieren Sie die genaue Beschreibung des Mangels, einschliesslich des Orts und der Art des Problems.
  • Informieren Sie schriftlich den zuständigen Auftragnehmer oder Bauunternehmer über den festgestellten Mangel. Die Mängelanzeige sollte eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten, in der Regel zwei bis vier Wochen, je nach Art des Mangels.

    2. Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    • Setzen Sie dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Dies gibt dem Bauunternehmer die Gelegenheit, den Mangel innerhalb einer bestimmten Zeit zu beheben.
    • Falls der Mangel erheblich ist oder eine sofortige Beseitigung erfordert, kann eine kürzere Frist gerechtfertigt sein.

    3. Nachfrist und weitere Massnahmen

    • Sollte der Auftragnehmer innerhalb der gesetzten Frist den Mangel nicht beheben, können Sie ihm eine Nachfrist setzen. Dies muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
    • Wenn auch die Nachfrist erfolglos verstreicht, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, darunter die Selbstvornahme (Sie lassen den Mangel auf eigene Kosten beseitigen und fordern diese Kosten vom Auftragnehmer zurück), Minderung des Werklohns, oder im schlimmsten Fall die Kündigung des Vertrages und/oder Schadenersatzforderungen.

    Zusätzlich zu diesen Schritten kann es hilfreich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Mangel professionell beurteilen zu lassen, und rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.